Informationen zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Königsbronn ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite koenigsbronn.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Barrieren sind aktuell auf koenigsbronn.de noch vorhanden:

Alternativtexte für Bedienelemente

Vereinzelte Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite sind aus technischen Gründen auf Englisch und werden vorerst nicht in Deutsch verfügbar sein.
(gemäß Prüfschritt 1.1.1a Alternativtexte für Bedienelemente der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Gliederung der Inhalte

Absätze werden noch nicht durchgängig anhand von p-Tags gegliedert. Das verwendete CMS-System ist erst seit kurzem darauf ausgelegt. Daher kann der Lesefluss durch einen Screenreader an vereinzelten Stellen noch beeinträchtigt sein.
(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Ohne Maus nutzbar

Vereinzelte Elemente (Listen, die aus einer Datenbank ausgelesen werden) können ohne Maus nicht aufgeklappt werden. Das verwendete System ist darauf aktuell nicht ausgelegt.
(gemäß Prüfschritt 2.1.1a Ohne Maus nutzbar der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Aussagekräftige Linktexte

Die Alternativtexte für Verlinkungen auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.
(gemäß Prüfschritt 2.4.4a Aussagekräftige Linktexte der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Fehlervermeidung in Formularen

Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht automatisch überprüft. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 3.3.4a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Statusmeldungen sind programmatisch verfügbar

Wenn bei einem Suchformular (Beispiel: Volltextsuche der Webseite), die Suche anhand einer Kategorie gefiltert wird, wird dem Screenreader-Nutzer dies nicht mitgeteilt. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
(gemäß Prüfschritt 4.1.3a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Leichte Sprache und Videos in Gebärdensprache

Auf das Video und den Text in Leichter Sprache "Erklärung zur Barrierefreiheit" wird aus Ressourcengründen verzichtet. Die Webseite koenigsbronn.de wird ständig weiterentwickelt und bestehende Mängel schrittweise behoben. Die kontinuierliche Anpassung der Inhalte in Leichter Sprache und insbesondere des Videos in Gebärdensprache stehen in einem unverhältnismäßig hohen Aufwand gegenüber dem Nutzen.

Die Vorstellung der Kommune sowie die Erklärung der Funktionsweise sind bereits beauftragt und werden demnächst ergänzt.

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Webseite werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet. Die Amtsblätter sind nicht barrierefrei.

Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Webseite werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 19.05.2021 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:

Die Erklärung wurde zuletzt am 19.05.2021 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf koenigsbronn.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass dieser Internetauftritt den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an rathaus(at)koenigsbronn.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie im Anschluss an diese Erklärung.

Falls die Gemeinde Königsbronn nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

Ihr Kontakt bei der Gemeinde Königsbronn

Christina Ramisch

Geschäftsstelle Gemeinderat

Telefon: 07328 9625-18

Mail: christina.ramisch(at)koenigsbronn.de

Ramisch_Christina