Dienstleistung

Adressänderung im Jagdschein

Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.

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zuständige Stelle

Untere Jagdbehörde des Land- oder Stadtkreises,

  • in welchem Sie wohnen beziehungsweise
  • in welchem Sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind
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Voraussetzungen

Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde

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Verfahrensablauf

Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.

Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.

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Erforderliche Unterlagen
  • Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • Jagdschein
  • Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
  • Bei Vertretung: Vollmacht
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Frist/Dauer

keine Angabe

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Kosten/Leistung

Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde

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Sonstiges

Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise

Für die Ausstellung und Änderung der Jagdscheine ist das

Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim

die zuständige Stelle.

Sie können Ihren Antrag gerne bei uns im Einwohnermeldeamt abgeben, wir leiten ihn an das Landratsamt weiter.

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Zugehörigkeit zu