Adressänderung im Jagdschein
Wenn Sie umziehen, sollten Sie die neue Adresse in Ihrem Jagdschein eintragen lassen.
Abgeschlossene Ummeldung des Wohnsitzes bei der zuständigen Meldebehörde
Die Adressänderung im Jagdschein können Sie persönlich oder schriftlich bei der zuständigen unteren Jagdbehörde beantragen.
Sie können auch eine andere Person mit einer Vollmacht dazu beauftragen.
Tipp: Sie können die Adressänderung auch bei der nächsten Jagdscheinverlängerung vornehmen lassen, wenn diese in Kürze ansteht.
- Geänderter Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
- Jagdschein
- Bei Verlängerung des Jagdscheins: Versicherungsnachweis
- Bei Vertretung: Vollmacht
keine Angabe
Unterschiedlich, je nach Gebührenverzeichnis der Verwaltungsbehörde
Weitere Informationen zum Thema "Jagd" finden Sie unter anderem auf dem Wildtierportal Baden-Württemberg.
Für die Ausstellung und Änderung der Jagdscheine ist das
Landratsamt Heidenheim
Felsenstraße 36
89518 Heidenheim
die zuständige Stelle.
Sie können Ihren Antrag gerne bei uns im Einwohnermeldeamt abgeben, wir leiten ihn an das Landratsamt weiter.