Schadensmeldung, bei Schäden, die von der Gemeinde verursacht wurden
Sollten Mitarbeiter der Gemeinde Unfälle oder Beschädigungen verursacht haben, so sind die Ansprüche gegen die Gemeinde formlos schriftlich geltend zu machen.
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Stv. Kämmerer
Teilen Sie Schäden unverzüglich formlos, schriftlich mit. Eine Handskizze der Unfallörtlichkeit und eine Beschreibung des Schadenshergangs sind beizufügen.