Bankeinzugsermächtigung für Forderungen der Gemeinde
Bei Vorliegen einer Bankeinzugsermächtigung bucht die Gemeindekasse fällige Gebühren und Abgaben direkt vom Bankkonto des Gebührenschuldners ab.
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Gemeindekasse
Um Abbuchungen vornehmen zu können, muss eine Bankeinzugsermächtigung vorliegen.