Dienstleistung

Bankeinzugsermächtigung für Forderungen der Gemeinde

Bei Vorliegen einer Bankeinzugsermächtigung bucht die Gemeindekasse fällige Gebühren und Abgaben direkt vom Bankkonto des Gebührenschuldners ab.
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Mitarbeiter
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Team
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Voraussetzungen
Um Abbuchungen vornehmen zu können, muss eine Bankeinzugsermächtigung vorliegen.