Dienstleistung

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer wird festgesetzt und erhoben aufgrund des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg und der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer der Gemeinde Königsbronn. Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte, die im Gemeindegebiet an öffentlich zugänglichen Orten zur Benutzung gegen Entgeld bereitgehalten werden. Die Steuer wird als Pauschalsteuer nach festen Sätzen und nach der Anzahl der Spielgeräte erhoben.
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