Digitales Lichtbild ab 1. Mai 2025 Pflicht!
Bei Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen
Ab dem 01. Mai 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für Lichtbilder. Ab diesem Datum dürfen bei
der Beantragung von Personalausweisen oder Reisepässen nur noch digitale, biometrische Lichtbilder
verwendet werden. Papierfotos werden nur noch bis einschließlich 30. April 2025 angenommen.
Digitale Lichtbilder können weiterhin bei örtlichen Fotografen oder Drogerien erstellt werden, sofern
diese über die notwendige technische Ausstattung verfügen. Sie erhalten dort ein Dokument mit
einem QR-Code. Dieses legen Sie bei uns vor. So werden die Bilder über einen sicheren Weg an das
Bürgerbüro übermittelt. Die Fotostudios wurden über die neue Regelung bereits informiert
Bitte erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrem Fotografen oder Drogeriemarkt, ob dort digitale
Lichtbilder nach den neuen Vorgaben erstellt und übermittelt werden können. Neben der Möglichkeit
digitale Lichtbilder beim Fotografen und in Drogeriemärkten erstellen zu lassen, wird auch das
Bürgerburo mit solchen Geräten ausgestattet. Derzeit ist der genaue Liefertermin aufgrund von
Lieferschwierigkeiten der Bundesdruckerei noch ausstehend. Sobald die Geräte im Rathaus zur
Verfügung stehen, können Sie frei wählen, ob Sie Ihr Lichtbild weiterhin beim Fotografen, im
Drogeriemarkt oder direkt im Rathaus erstellen lassen möchten. Bis zur Inbetriebnahme dieser Geräte
erfolgt die Bildübermittlung ausschließlich über Fotografen und Drogerien.
Bitte stellen Sie sich rechtzeitig auf die neue Regelung ein, um Verzögerungen bei der Beantragung
von Ausweisdokumenten zu vermeiden. Über die Inbetriebnahme der neuen Geräte werden wir
rechtzeitig informieren. Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, stehen Ihnen die Mitarbeitenden des
Bürgerbüros unter Tel. 07328/9625-0 gerne zur Verfügung.