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Gemeinderat erlässt Katzenschutzverordnung


In seiner Sitzung am 17.09.2026 hat der Königsbronner Gemeinderat eine Katzenschutzverordnung zur Eindämmung des Katzenleids beschlossen. Diese tritt am 01.04.2027 in Kraft.
Was bedeutet das für Katzenhalterinnen und -halter?

Gemeinderat erlässt Katzenschutzverordnung

Wer seiner Katze unkontrollierten Freigang gewährt (ausgenommen: reine Wohnungskatzen und Katzen mit kontrolliertem Freigang), ist verpflichtet, seine Katze:
1. kennzeichnen (per Mikrochip oder Ohrtätowierung),
2. registrieren (in einem Haustierregister, TASSO oder FINDEFIX) und
3. kastrieren zu lassen.
Warum ist das sinnvoll?
In Königsbronn gibt es viele freilebende Katzen, die oft unter Krankheiten, Parasiten und Unterernährung leiden. Eine Katzenpopulation kann schnell wachsen. Durch die Verordnung kann die Katzenpopulation langfristig kontrolliert und somit vorbeugender Tierschutz geleistet werden.
Die Katzenschutzverordnung wurde in vollem Umfang im Wochenblatt vom 24.09.2026 veröffentlicht => hier der Link (PDF)