Dienstleistung

Bildungs- und Teilhabepaket

Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene

Für Kinder und Jugendlich, welche Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter, Leistungen nach dem SGB XII (=Grundsicherung), Wohngeld und/oder Kinderzuschlag vom Landratsamt beziehen, werden ab 2011 neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt. Das entsprechende Gesetz zur Ermittlung  von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches erschien am 29.03.2011 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.12.

Welche Leistungen können beantragt werden?

Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene gibt es zusätzlich zum Regelbedarf sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe:

Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen,
Schulbedarf für Schülerinnen und Schüler,
Schülerbeförderungskosten für Schülerinnen und Schüler,
Lernförderung für Schülerinnen und Schüler,
Zuschuss zum Mittagessen für Schülerinnen und Schüler und für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, und
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

(Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die: - noch keine 25 Jahre alt sind, - eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und – keine Ausbildungsvergütung erhalten.)

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Zuständige Stelle
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Voraussetzungen
Antragstellung

Für alle Leistungen für Bildung und Teilhabe (außer für den persönlichen Schulbedarf) ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag erforderlich.
Diesen erhalten Sie im Sekretariat der Georg-Elser-Schule oder bei Ihrem Bürgermeisteramt, 1. Stock, Zimmer 6. Bei Fragen rund um den Essenszuschuss und dessen Abwicklung wenden Sie sich an Frau Feldwieser bei Ihrem Bürgermeisteramt, 1. Stock, Zimmer 9.

Bitte stellen Sie die Anträge rechtzeitig, damit die Leistungen Ihren Kindern in vollem Umfang zu Gute kommen. Bei der Antragstellung erfahren Sie auch, in welcher Form die Leistungserbringung erfolgt und ob entsprechende Kostennachweise vorgelegt werden müssen.

Ausführliche Informationen über die einzelnen Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie beim Landratsamt Heidenheim Fachbereich 21 oder beim Jobcenter Heidenheim.


Für Kinder und Jugendliche, welche Leistungen nach dem SGB II beziehen, wird empfohlen den Antrag direkt beim zuständigen Job Center zu stellen. Für Kinder und Jugendliche, welche Leistungen nach dem SGB XII (=Grundsicherung), Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehen, sollte der Antrag direkt beim zuständigen Landratsamt gestellt werden. Natürlich ist die Antragsabgabe auch im Sekretariat der Georg-Elser-Schule möglich. Von dort wird er dann an die für die Bearbeitung zuständige Stelle gesandt.

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Rechtsgrundlage
Gesetz zur Ermittlung  von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches erschien am 29.03.2011 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr.12

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Zugehörigkeit zu