Panoramablick über Königsbronn

Gemeinderat

Der Gemeinderat ist die Vertretung der Bürger und das Hauptorgan der Gemeinde.
Er legt die Grundsätze für die Verwaltung der Gemeinde fest und entscheidet über alle Angelegenheiten der Gemeinde, soweit nicht der Gemeinderat den Ausschüssen oder dem Bürgermeister bestimmte Angelegenheiten übertragen hat oder der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. Der Gemeinderat überwacht die Ausführung seiner Beschlüsse und sorgt beim Auftreten von Missständen in der Gemeindeverwaltung für deren Beseitigung durch den Bürgermeister.

Der Gemeinderat besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem und 21 ehrenamtlichen Mitgliedern (Gemeinderäte).

Alle Informationen zum Gemeinderat finden sie in unserem Ratsinformationssystem

Ratsinformationssystem

Einen ausführlichen Bericht über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung finden Sie jeweils im darauf folgenden

Amtsblatt

Die Zuständigkeiten des Gemeinderats, der beschließenden Ausschüsse und des Bürgermeisters der Gemeinde Königsbronn ergeben sich aus der Hauptsatzung der Gemeinde (PDF). Die Vorbereitung und Organisation der Sitzungen des Gemeinderats und der Ausschüsse liegt bei der Geschäftsstelle Gemeinderat im Rathaus Königsbronn.



Ansprechpartner

Christina Ramisch

Geschäftsstelle Gemeinderat

Telefon: 07328 9625-18

Mail: christina.ramisch(at)koenigsbronn.de

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