Sonnenuntergang am See

Ehrenpreis der Gemeinde

Der Ehrenpreis der Gemeinde Königsbronn umfasst einen Geldpreis in Höhe von 500 Euro je Kategorie und wird zusammen mit einem 3D-Crystalwürfel mit dem eingelasertem „Königsbronner Brunnen“ verliehen (Richtlinien der Gemeinde Königsbronn) .

Wuerfel-Ehrenpreis-2012

Der Gemeinderat und die Gemeinde Königsbronn schätzen den Einsatz jedes Einzelnen für die Königsbronner Bevölkerung und die positive Entwicklung der Gemeinde Königsbronn sehr und wollen durch den Ehrenpreis das in großer Anzahl schon vorhandene ehrenamtliche und bürgerschaftliche Engagement in Königsbronn intensiver honorieren. Gleichfalls soll auch weiterhin ein Anreiz für alle Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden, sich positiv für die Gemeinde und ihre Mitbürger und Mitbürgerinnen einzubringen.

An wen kann der Ehrenpreis verliehen werden?

Verliehen werden kann der Ehrenpreis an ehrenamtlich für die Gemeinde tätige Bürger, Bürgerinnen und andere Persönlichkeiten, die sich durch vorbildliches, bürgerschaftliches Verhalten Verdienste erworben oder durch beispielhafte Einzelleistung ausgezeichnet haben. Dies gilt auch für Gruppen und Organisationen. Für die Verleihung ist der Besitz des Bürgerrechts nicht Voraussetzung.

Wann wird der Ehrenpreis verliehen?

Der Ehrenpreis wird alle zwei Jahre in bis zu 5 Kategorien aus dem Gebiet

  • Sport
  • Soziales
  • Kultur
  • Umwelt und
  • Jugend

vergeben.

Das Komitee kann darüber hinaus im Einzelfall weitere Preisträger benennen, welche keiner der genannten Kategorien eindeutig zugeordnet werden können.

Wer ist vorschlagsberechtigt?

Vorschläge für mögliche Preisträger können vom Bürgermeister, aus der Mitte des Gemeinderates oder durch Dritte, d.h. von der gesamten Bevölkerung eingebracht werden.
Vorschläge für mögliche Preisträger können jederzeit mit einer kurzen Begründung bei Frau Feldwieser-Stütz schriftlich eingereicht werden. Hier können Sie den Vordruck herunterladen

Wer entscheidet über die Preisträger?

Die Entscheidung über die Preisträger erfolgt durch ein Komitee, welchem der Bürgermeister, Vertreter des Gemeinderates, der Vereine, der Schulen und Kirchen angehören.